Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen,
insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam.
Vertragsabschluss
- Die in Prospekten, Speisekarten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit
einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen,
Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsdaten sind freibleibend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere
für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem Fortschritt dienen. Geringe
Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und
berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar
sind.
- Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das
Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Wir sind berechtigt aber nicht
verpflichtet, das darin liegende Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich.
Preise
- Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lokal ohne irgendwelche weiteren Dienste.
Der Versand / die Zustellung erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher
Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. wasserdichte Verpackungen) gehen
zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware
auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt
nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen direkt bei Übernahme im Lokal
oder bei Zustellung.
- Schecks werden nicht zur Zahlung angenommen.
Lieferung
- Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
- Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung
im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
- Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruhte.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
Fahrtaufwendungen und Verdienstentgang zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Eigentumsvorbehalt
- Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr
geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
- Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verwendung, Weitergabe oder Sicherungsübereignung
der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller
Höhe an uns ab.
Gewährleistung
- Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche
Mängel sofort bei Übergabe der Ware und nicht offensichtliche Mängel innerhalb 5
Minuten nach Lieferung bzw. Übergabe anzeigt. Untersuchungs- und Rügepflichten gem.
HGB bleiben hiervon unberührt.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes
nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die
Überprüfung verweigert im Sinne der Mitwirkungspflicht nicht ermöglicht, werden
wir von der Gewährleistung befreit.
- Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für
solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge
oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten
entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht,
wird dieser hierdurch nicht berührt.
- Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
- Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
- Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei
rechtskräftig festgestellt.
Schadenersatz
- Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens,
soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
- Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren
Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt
hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten
wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
- Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
sowie Gerichtsstand Wien vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch
am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
- Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich Österreichs,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des EU-Kaufrechts gelten im
Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
- Für Bestellungen über das Internet gelten darüber hinaus die im Lokal oder / und
der Webseite aufliegenden oder auf dieser befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt
die Geltung dieser Bedingungen durch die Verwendung der Webseiten / des Internetshops
ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die
Webseiten / den Shop zu verlassen und damit zusammenhängende Daten zu löschen, falls
diese durch den Besuch der Webseiten oder des Bestellvorgangs auf seinen Computer
gelangt sind.
Copyright
Es ist ausdrücklich untersagt, einzelne Webseiten, oder Inhalte zu kopieren, an
Dritte weiterzugeben, oder dauerhaft zu speichern. Alle Bereiche unterliegen dem
Copyright.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.